Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Grundleistungen:
■ Klären der Aufgabenstellung
■ Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
■ Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl an der Planung fachlich Beteiligter
■ Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen:
■ Bestandsaufnahme
■ Standortanlayse
■ Betriebsplanung
■ Aufstellung eines Raumprogramms
■ Aufstellen eines Funktionsprogramms
■ Prüfen der Umwelterheblichkeit
■ Prüfen der Umweltverträglichkeit
Leistungsphase 2: Vorplanung
Grundleistungen:
■ Analyse der Grundlagen
■ Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
■ Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
■ Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungs-
möglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung,
zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit
erläuternden Angaben
■ Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
■ Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen,
bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energiever-
wendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammen-
hänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen
Ökosysteme
■ Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die
Genehmigungsfähigkeit
■ Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und
Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie
Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben,
insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen
Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und
Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
■ Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
■ Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Besondere Leistungen:
■ Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
■ Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen
■ Aufstellen eines Finanzierungsplanes
■ Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
■ Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
■ Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
■ Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
■ Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
■ Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und
Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung
des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer
Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für
Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus
Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Grundleistungen:
■ Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,
wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der
Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
■ Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
■ Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
■ Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs-
und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen
im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu
Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung;
bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der
Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach
wiederkehrender Raumgruppen;
■ Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die
Genehmigungsfähigkeit
■ Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
■ Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
■ Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen:
■ Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
■ Wirtschaftlichkeitsberechnung
■ Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
■ Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche
Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der
Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen
an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch
die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ergeben
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Grundleistungen:
■ Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit
Behörden
■ Einreichen dieser Unterlagen
■ Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
■ Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen
von Zustimmungen und Genehmigungen
Besondere Leistungen:
■ Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
■ Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren
■ Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren,
Klageverfahren oder Ähnliches
■ Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat
© Axel Gebehart · Architekt
Umbau und Erweiterung
Denkmalschutz
Die Aufgaben für das Bauen eines Gebäudes sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- HOAI - grundsätzlich geregelt. Sie als Bauherr haben somit vorab die Möglichkeit sich einen Überblick
zu verschaffen, welche Leistungen erbracht werden müssen, um Ihren Wunsch zum eigenen Haus zu
realisieren.
Ich berate Sie bei den planerischen Aufgaben und vertrete Sie gerne bei der Koordination mit
Bauämtern, den an dem Baubeteiligten Fachbereichen wie Statik, Gutachten, Sachverständige und
Bauunternehmen.
Folgende Leistungsphasen stellen meine Schwerpunkte dar:
Die Leistungsphasen Ausführungsplanung (Phase 5), Vorbereitung (Phase 6) und Mitwirkung bei der
Vergabe werden (Phase 7), Objektüberwachung (Phase 8), Objetkbetreuung und Dokumentation (Phase 9)
werden von uns nicht bearbeitet. Diese Phasen werden von fachlich ausgerichteten Partnerbüros
ausgeführt, wobei diese schon in die Planungsphase integrieren werden.
KERNKOMPETENZ mit Konzentration, Zielorientierung richtungweisend für Ihr Projekt
BUDGETTREU für Ihre finanzielle Zukunft und für Ihr Bauobjekt, weil es nicht nur um Materielle
Werte geht, sondern auch um Ihren persönlichen Bereiche
EFFIZIENT
erhalten Sie über eine optimierte Ausführung. Das Ziel der maximalen Nutzung
mit dem geringsten Kostenaufwand steht von uns für Sie im Vordergrund
FLEXIBEL
für das Objekt ist für uns selbstverständlich, da ein längerer Zeitraum für
Vorbereitung, Planung und Ausgeführung zu kalkulieren ist. Es werden von uns
die Informationsvielfalt, behördlichen Vorgaben, finanziellen Notwendigkeiten
in den laufenden Prozess berücksichtigt und integriert
. . . werden wir unser Bestes geben, um dem uns geschenkten Vertrauen voll und ganz zu entsprechen.
Unser Anliegen ist es Sie bei Ihrem Wunsch zum eigenen individuellen Haus kompetent und umfassend
zu beraten und Ihnen mit unserem Know How zu helfen die bestmögliche Lösung zu finden.
Axel Gebehart