Leistungsphase 1:    Grundlagenermittlung Grundleistungen:    ■    Klären der Aufgabenstellung ■    Beraten zum gesamten Leistungsbedarf ■    Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl an der Planung fachlich Beteiligter ■    Zusammenfassen der Ergebnisse Besondere Leistungen: ■    Bestandsaufnahme ■    Standortanlayse ■    Betriebsplanung ■    Aufstellung eines Raumprogramms ■    Aufstellen eines Funktionsprogramms ■    Prüfen der Umwelterheblichkeit ■    Prüfen der Umweltverträglichkeit Leistungsphase 2:    Vorplanung Grundleistungen: ■    Analyse der Grundlagen ■    Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) ■    Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) ■    Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungs-       möglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung,       zum Beispiel versuchsweise zeichnerische  Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit       erläuternden Angaben ■    Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter ■    Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen,       bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energiever-       wendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammen-       hänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen       Ökosysteme ■    Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die       Genehmigungsfähigkeit ■    Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und       Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie       Darstellen der räumlichen und gestalterischen  Konzeption mit erläuternden Angaben,       insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen       Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und       Sportflächen; ferner  Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung ■    Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht ■    Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse  Besondere Leistungen: ■    Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen ■    Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen ■    Aufstellen eines Finanzierungsplanes ■    Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse ■    Mitwirken bei der Kreditbeschaffung ■    Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) ■    Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle ■    Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes ■    Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und       Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung       des Energieverbrauchs sowie der  Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer       Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für       Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen  gegeben, die sich aus       Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben Leistungsphase 3:    Entwurfsplanung Grundleistungen: ■    Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter       Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,       wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der       Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung       der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf ■    Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter ■    Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der       naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ■    Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs-       und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen       im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu       Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung;       bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der       Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach       wiederkehrender Raumgruppen; ■    Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die       Genehmigungsfähigkeit ■    Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht ■    Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen ■    Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung  Besondere Leistungen: ■    Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) ■    Wirtschaftlichkeitsberechnung ■    Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog ■    Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche       Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der       Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur  Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen       an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch       die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein       anerkannten Regeln der Technik ergeben Leistungsphase 4:    Genehmigungsplanung  Grundleistungen: ■    Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen       oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung       der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit       Behörden ■    Einreichen dieser Unterlagen ■    Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter       Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter ■    Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen       von Zustimmungen und Genehmigungen Besondere Leistungen: ■    Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung ■    Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren ■    Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren,       Klageverfahren oder Ähnliches ■    Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu       vertreten hat ©  Axel Gebehart · Architekt Umbau und Erweiterung Denkmalschutz Die Aufgaben für das Bauen eines Gebäudes sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - grundsätzlich geregelt. Sie als Bauherr haben somit vorab die Möglichkeit sich einen Überblick zu verschaffen, welche Leistungen erbracht werden müssen, um Ihren Wunsch zum eigenen Haus zu realisieren. Ich berate Sie bei den planerischen Aufgaben und vertrete Sie gerne bei der  Koordination mit Bauämtern, den an dem Baubeteiligten Fachbereichen wie Statik, Gutachten, Sachverständige und Bauunternehmen. Folgende Leistungsphasen stellen meine Schwerpunkte dar: Die Leistungsphasen Ausführungsplanung (Phase 5), Vorbereitung (Phase 6) und Mitwirkung bei der Vergabe werden (Phase 7), Objektüberwachung (Phase 8), Objetkbetreuung und Dokumentation (Phase 9) werden von uns nicht bearbeitet. Diese Phasen werden von fachlich ausgerichteten Partnerbüros ausgeführt, wobei diese schon in die Planungsphase integrieren werden. KERNKOMPETENZ  mit Konzentration, Zielorientierung richtungweisend für Ihr Projekt BUDGETTREU         für Ihre finanzielle Zukunft und für Ihr Bauobjekt, weil es nicht nur um Materielle         Werte geht, sondern auch um Ihren persönlichen Bereiche EFFIZIENT         erhalten Sie über eine optimierte Ausführung. Das Ziel der maximalen Nutzung          mit dem geringsten Kostenaufwand steht von uns für Sie im Vordergrund FLEXIBEL         für das Objekt ist für uns selbstverständlich, da ein längerer Zeitraum für         Vorbereitung, Planung und Ausgeführung zu kalkulieren ist. Es werden von uns         die Informationsvielfalt, behördlichen Vorgaben, finanziellen Notwendigkeiten         in den laufenden Prozess berücksichtigt und integriert . . .  werden wir unser Bestes geben, um dem uns geschenkten Vertrauen voll und ganz zu entsprechen. Unser Anliegen ist es Sie bei Ihrem Wunsch zum eigenen individuellen Haus kompetent und umfassend zu beraten und Ihnen mit unserem Know How zu helfen die bestmögliche Lösung zu finden.
Axel Gebehart